Befundprüfungen von Gaszählern
Was ist eine Befundprüfung?
Eine Befundprüfung dient dazu festzustellen, ob ein Messgerät die geltenden messtechnischen Anforderungen erfüllt und korrekt misst. Sie kann beispielsweise dann veranlasst werden, wenn Zweifel an der Messrichtigkeit eines Gaszählers bestehen.
Im Gegensatz zur turnusmäßigen Eichung kann eine Befundprüfung auch auf Veranlassung eines Verbrauchers, beispielsweise eines Mieters oder Hauseigentümers, beantragt werden.
Die Prüfung erfolgt nach den hierfür geltenden Vorgaben und wird entsprechend dokumentiert.
Wer führt eine Befundprüfung durch?
Befundprüfungen werden in Deutschland unter anderem von staatlich anerkannten Prüfstellen durchgeführt.
Staatlich anerkannte Prüfstellen nehmen ihnen übertragene hoheitliche Aufgaben im gesetzlichen Messwesen wahr und unterliegen dabei der Rechts- und Fachaufsicht der zuständigen Eichbehörden.
Unsere unabhängige staatlich anerkannte Prüfstelle führt Befundprüfungen von Gaszählern entsprechend den geltenden Vorgaben durch.
Wie wird eine Befundprüfung beantragt?
Bestehen Zweifel an der korrekten Messung eines Gaszählers, kann der Verbraucher eine Befundprüfung beim zuständigen Messgerätebesitzer bzw. Messgeräteverwender anfragen. Dies ist in der Regel der zuständige Energieversorger beziehungsweise Messstellenbetreiber.
Dieser kann den betreffenden Gaszähler anschließend zur Befundprüfung an unsere unabhängige staatlich anerkannte Prüfstelle übergeben.
Für einen ordnungsgemäßen Ablauf sind die erforderlichen Unterlagen sowie ein fachgerechter Ausbau und Transport des Gaszählers wichtig.
Unabhängige Prüfung und nachvollziehbares Ergebnis
Ziel der Befundprüfung ist eine objektive Beurteilung des Gaszählers. Dabei wird festgestellt, ob das Messgerät die vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt.
Die Ergebnisse der Untersuchung werden dokumentiert und dem Auftraggeber entsprechend den geltenden Vorgaben zur Verfügung gestellt.
Unterlagen zur Befundprüfung
Für die Durchführung stellen wir die erforderlichen Dokumente zum Download bereit:
- Antrag auf Befundprüfung
- Ausbauprotokoll
Bei Fragen zum Ablauf oder zu den erforderlichen Unterlagen steht Ihnen unsere Prüfstelle gerne zur Verfügung.
